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Rathaus

Abbruch von Gebäuden

Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und teilweise auch Nutzungsänderungen in Gebäuden bedürfen in der Regel der Baugenehmigung.

Der Antrag auf eine Abbruchgenehmigung ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen und wird von dort an die Untere Baurechtsbehörde weitergeleitet.
Im Genehmigungsverfahren prüft dann das Kreisbauamt beim Landratsamt Rottweil, ob das geplante Vorhaben mit allen zu beachtenden Vorschriften übereinstimmt.

Zuständige Stelle
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