Fundsachen
Die Fundsachen werden beim Fundamt zur Verwaltung übergeben mit der Ermächtigung, die dem Verlierer bzw. dem Eigentümer zu übergeben.
Von der Behörde kann über den Fund verfügt werden, wenn der Finder nicht innerhalb von sechs Monaten den Fundgegenstand zurückfordert. Wenn sich der Verlierer meldet, wird der Finder von der Behörde benachrichtigt.
Von der Behörde kann über den Fund verfügt werden, wenn der Finder nicht innerhalb von sechs Monaten den Fundgegenstand zurückfordert. Wenn sich der Verlierer meldet, wird der Finder von der Behörde benachrichtigt.
Mitarbeiter
Kosten/Leistung
Gem. § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit den Ziffern 15.1 bis 15.3 des Gebührenverzeichnisses der Satzung der Gemeinde Aichhalden über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) in geltender Fassung werden folgende Gebühren festgesetzt:- bei Sachen mit einem Wert bis 50,00 Euro : 2,50 Euro
- bei Sachen mit einem Wert über 50,00 - 500,00 Euro: 5,00 Euro
- bei Sachen mit einem Wert über 500,00 Euro :15,00 Euro
Zugehörigkeit zu