Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Zuständige Stelle
zuständige Stelle
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten/Leistung
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
nicht notwendig
Sonstiges
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Vertiefende Informationen
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von
- Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Tel. 0711 - 9519610.