Bauen - Wohnen - Sanieren
Hinweis: Die App wird derzeit umgebaut. Bitte entschuldigen Sie evtl. fehlende oder unvollständige Inhalte. Den ausührlichen Internetauftritt der Gemeinde finden Sie unter www.aichhalden.de
Gewerbe- und Wohnungsbau
Derzeit stehen keine Wohnbauplätze zum Verkauf zur Verfügung. Die zeitnahe Erschließung weiterer Neubaugebiete ist nicht vorgesehen.
Gewerbegebiet Koppengässle Aichhalden
Im Ortsteil Aichhalden wurde 2021 - 2023 ein neues Gewerbegebiet „Koppengässle“ erstellt. Hier stehen mehrere Grundstücke zwischen 1.400 und 6.000 m² zur Verfügung.
Baulandpreis: 53,70 €/m²
Gewerbegebiet Herdweg/Strut Rötenberg
Im Ortsteil Rötenberg wurde 2024 das Gewerbegebiet „Herdweg/ Strut“ um ein zweiten Bauabschnitt erweitert. Hier können Ihre Grundstückszuschnitte individuell berücksichtigt werden.
Baulandpreis: 58,30 €/m²
Sanierungsgebiet Ortsmitte II Aichhalden
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Die Sanierung und Modernisierung privater Wohngebäude ist ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Erneuerung. Damit haben Sie als Eigentümer die Chance, die Wohnqualität in Ihrem Gebäude deutlich zu verbessern und den Werterhalt Ihres Gebäudes zu sichern.
Die Gemeinde Aichhalden hat die STEG Stadtentwicklung GmbH in Freiburg mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Sie wird im Auftrag der Gemeinde auch die Beratung und Betreuung der privaten Erneuerungs-/ und Ordnungsmaßnahmen vornehmen. Die Beratung erfolgt kostenlos und unverbindlich. -
Bitte unbedingt beachten:
Vor Beginn der Maßnahme muss zwischen Gemeinde, Eigentümer und STEG eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden.
In der Sanierungsvereinbarung werden der Umfang und die Ausführung sowie die Förderung der Maßnahme geregelt.
Beispiele förderfähiger Maßnahmen
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Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnverhältnisse führen und deshalb auch gefördert werden können, sind beispielsweise:
- Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach
- Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachentwässerung
- Austausch von alten Fenstern und Türen
- Einbau einer neuen Heizungsanlage oder Warmwasserbereitung
- Verbesserung der Sanitärbereiche, z.B. auch alten- oder behindertengerechter Ausbau
- Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Wasser etc.)
- Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen
- Notwendige und sinnvolle Erweiterungen der Nutzfläche durch Ausbau oder kleinere Anbauten, Treppenhäuser etc.
- Schaffung von Wohnungsabschlüssen
Finanzierung und Zuschuss
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Die Finanzierung des Vorhabens muss durch den Eigentümer sichergestellt werden. Die Maßnahme ist zügig durchzuführen. Je nach Umfang der Maßnahme kann der Durchführungszeitraum 1-2 Jahre betragen.
Wie hoch sind die Zuschüsse?- Die Gemeinde Aichhalden hat für die Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen einen Fördersatz von 30 % der Baukosten beschlossen.
- Außerdem ist für die Bezuschussung eine Obergrenze von 50.000 € pro Gebäude festgelegt worden.
- Für städtebaulich bedeutsame Gebäude (z.B. Denkmalschutz) kommen eine Erhöhung des Fördersatzes und eine Aufhebung der Obergrenze in Betracht.
- Bei Abbruch und Freilegung werden die Abbruchkosten zu 100 % bis 30.000 € erstattet
Ausführliche Informationen zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets und ein Informationsfaltblatt auf der Website der Gemeinde